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   OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12   

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https://dejure.org/2012,10411
OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12 (https://dejure.org/2012,10411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.05.2012 - 4 A 91/12 (https://dejure.org/2012,10411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 4 A 91/12 (https://dejure.org/2012,10411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art 18 Abs. 1; SächBG § 6 Abs. 2 Nr. 2; SächsGemO § 39 Abs. 1; KomWG § 7 Abs. 1 S. 2, § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 4, § 45

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Wahlprüfungsbescheids hinsichtlich der Einordnung der Abgabe der Erklärung nach § 41 Abs. 4 KomWG als wesentliche Vorschrift über die Wahlvorbereitung i. S. v. § 38 i. V. m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 KomWG; Klage eines Betroffenen gegen die Ungültigerklärung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Wahlprüfungsbescheids hinsichtlich der Einordnung der Abgabe der Erklärung nach § 41 Abs. 4 KomWG als wesentliche Vorschrift über die Wahlvorbereitung i. S. v. § 38 i. V. m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 KomWG; Klage eines Betroffenen gegen die Ungültigerklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Stasi-Erklärung eines sächsischen Bürgermeisters

  • sachsen.de PDF (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Königswartha ist gültig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 977
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Dresden, 02.03.2010 - 7 K 1019/09

    Bürgermeisterwahl in Königswartha bleibt ungültig

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    Ausfertigung Az.: 4 A 91/12 7 K 1019/09.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 2. März 2010 - 7 K 1019/09 - wird geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Dresden vom 2. März 2010 - 7 K 1019/09 - zu ändern, und den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Bautzen vom 17. Juni 2009 aufzuheben.

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 20. Februar 1997 - Vf 25-IV-96) liege eine Unwählbarkeit nur vor, wenn die Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR positiv festgestellt worden sei und darüber hinaus der Bewerber aufgrund dieser Tätigkeit als Bewerber um das Amt des Bürgermeisters untragbar erscheine.

    Seine Stellung liegt im Schnittpunkt zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung; ähnlich wie bei einem politischen Beamten (vgl. § 59 SächsBG) ist er auf ein wechselseitiges Vertrauen im Verhältnis zur Bürgerschaft bzw. zum Gemeinderat als ihrem Vertretungsorgan angewiesen (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 20. Februar 1997 - Vf. 25-IV-96 - juris Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 22.01.2008 - 4 B 332/07

    Bürgermeisterwahl in Bannewitz ist wirksam

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    Der Begriff der Wählbarkeit nimmt konkludent Bezug auf § 49 Abs. 1 SächsGemO (SächsOVG, Urt. v. 22. Januar 2008 - 4 B 332/07 - juris Rn. 35 ff; Quecke u. a., Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: Dezember 2011, § 49 Rn. 15).

    Vielmehr ist die gebotenen Einzelfallprüfung ergebnis- und zukunftsoffen durchzuführen (SächsVerfGH, a. a. O., vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 22. Januar 2008 - 4 B 332/07 -, juris Rn. 36).

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    Dieser Einschätzung stehe die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 25. November 2005 - Vf. 45-V-05) nicht entgegen, mit der die vergleichbare Regelung in § 15 Nr. 3 SächsWahlG für nichtig erklärt worden sei.

    Zudem habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einer weiteren, am 25. November 2005 verkündeten Entscheidung (Vf. 45-V-05) entschieden, dass § 15 Nr. 3 SächsWahlG, der eine Erklärung dazu verlangte, dass sich Bewerber um ein Landtagsmandat darüber bewusst seien, dass ihr Mandat u. a. bei einer Tätigkeit für das MfS aberkannt werden könne und für den Fall einer fehlenden Abgabe dieser Erklärung ein Fall der Nichtwählbarkeit vorliege, nichtig sei.

  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10

    Wahlprüfung, Vorlagebeschluss, Wählbarkeit, Wahlfehler, Erklärung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    Entscheidend sei die Rechtsfrage, ob § 41 Abs. 4 KomWG verfassungswidrig sei oder nicht.19 Mit Beschluss vom 18. Mai 2011 - 4 A 570/10 - hat der Senat gemäß Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren ausgesetzt und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof mit der Frage vorgelegt, ob § 41 Abs. 4 Satz 1 und 2 KomWG i. V. m. § 45 Abs. 2, § 38 und § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KomWG mit Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i. V. m. dem Demokratieprinzip vereinbar sei.
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 52-III-11

    Vorlagebeschluss des SächsOVG vom 18. Mai 2011 zur Verfassungsmäßigkeit von § 41

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
    20 Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Vorlage mit Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 52-III-11 - für unzulässig erklärt.
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